Mit der geplanten Umsetzung der 4er-Sesselbahn «Stäfel – Matta» im Herbst 2019 wollen die Bündner Bergbahnen Grüsch-Danusa ihr Angebot für Anfänger und Familien entscheidend ausbauen. Dabei bleibe aber der Moor-Landschaftsschutz dank sorgfältiger Planung gewährleistet, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.
Die wachstumsstarken Wintersportarten, wie Schneewandern und vor allem das neu inszenierte und konzipierte Schlittenbahn-Karussell auf Grüsch-Danusa sollen noch mehr an Bedeutung gewinnen. Zudem mache die neue Transportanlage Matta den Weg frei für eine Skischaukel zwischen dem östlichen und west-lichen Skigebiet. Vorallem aber verbessere sich die natürliche Schneesicherheit im Skigebiet Danusa, weil sämtliche neuen Anlagen (Bahn, Pisten, Wege) zwischen 1600 und 1800 Metern über Meer geplant sind. Den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes werde dabei ein hoher Wert beigemessen und eine «moorlandschaftsverträgliche» touristische Nutzung gewährleistet.
Fokus auf Familien und Naturschutz
Die neue 4er-Sesselbahn Matta soll die über Jahre aufgebaute Kernkompetenz von Danusa für Familien nicht nur sicherstellen, sondern für die Zukunft nochmals entscheidend ausbauen. Damit erhalte die Naturbühne «Danusa-Hochplateau» eine einmalige und einzigartige touristische Aufwertung. Das Gebiet Matta ist Teil der Moorlandschaft Furnerberg. Die weitaus grösste Projekt-Herausforderung waren die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes. Touristische Nutzungen innerhalb von Moorlandschaften sind dann möglich, wenn sie der Erhaltung der für die Moorlandschaft typischen Eigenheiten nicht widersprechen und mit den Schutzzielen in Einklang stehen.
Für die Bergbahnen Grüsch-Danusa AG hiess das, ihr Projekt so zu optimieren und entsprechende Massnahmen vorzusehen, dass ein Einklang zwischen touristischer Nutzung und Moorlandschaftsschutz erreicht wird. Nach mehreren Jahren intensiver Zusammenarbeit mit den Behörden (Gemeinde, Kanton, Bund) und in Kontakt mit den Umweltfachorganisationen dürfe heute festgestellt werden, dass die Landschafts- und die Moorschutzziele im Mattagebiet vorbildlich berücksichtigt worden sind, schreibt das Bergbahnunternehmen.
Technische Bahn- und Pistendaten
Bei der geplanten Transportinfrastruktur Stäfel – Matta handelt es sich um eine kuppelbare 4-er Sesselbahn mit Direktantrieb und vollautomatischer Garagierung in der Talstation. Die Anlage ist mit 516 Meter Länge kurz und überwindet einen Höhenunterschied von 86 Metern. Die Förderleistung beträgt 1580 Personen pro Stunde.
Der Bahnbau ist der Landschaft optimal angepasst und liegt ausserhalb der Moorlandschaft zwischen dem Stäfel und der Matta auf Danusa. Das Pistenangebot kann um vier Kilometer ausgebaut und das Schlittenangebot mehr als verdoppelt werden. Die Pistenanlagen, die teilweise in der Moorlandschaft liegen, werden so angelegt, dass sie weder Moorbiotope berühren, noch Terrainveränderungen bedingen. Auf eine Schneeanlage in der Moorlandschaft wird aus Umweltschutzgründen verzichtet.
Schutzziel-Reglement für die Moorlandschaft Furnerberg
Die Moorlandschaftsverordnung des Bundes ist seit 1996 in Kraft. Seither besteht für sämtliche Moorlandschaften von nationaler Bedeutung der Auftrag, die objektspezifischen Schutzziele zu konkretisieren und umzusetzen. In Zusammenhang mit der geplanten Skigebietserweiterung «Matta» sind Kanton und Gemeinde Furna diese Aufgabe nun für die Moorlandschaft Furnerberg angegangen und haben gemeinsam ein sogenanntes «Schutzziel-Reglement» entwickelt. Dieses hält die spezifischen Eigenschaften und differenzierte Schutzziele der Moorlandschaft Furnerberg fest. Die bereits geltenden Rahmenbedingungen für Vorhaben innerhalb der Moorlandschaft aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Moorlandschaftsverordnung des Bundes werden damit durch ortsspezifische Leitplanken und Spielregeln konkretisiert.
Die Unterlagen zur Plangenehmigung der neuen Mattabahn werden in Kürze zur Einsichtnahme in der Gemeinde Furna sowie beim Kanton öffentlich aufgelegt. Parallel dazu werden auch die Unterlagen für die Anpassung der kantonalen und regionalen Richtplanung sowie zur Teilrevision der Ortsplanung Furna öffentlich aufgelegt. Letztere beinhaltet auch das neue «Schutzziel-Reglement» für die Moorlandschaft Furnerberg. Während der Auflagefrist können sich die Bevölkerung sowie interessierte Kreise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu den aufliegenden Planungen äussern.