Die Rigi Bahnen wollen die Luftseilbahn Weggis-Kaltbad durch eine Gondelbahn ersetzen. Das Projekt ist wegen seiner Masten und der Tatsache, dass Wald gerodet werden muss, umstritten. Gegen die Nutzungsplanung sind bis Mitte Dezember 14 Einsprachen eingegangen, weil Umwelt- und Verfahrensvorschriften verletzt worden seien.

Im Zentrum der Kritik steht der durch den Wald führenden Seilbahnkorridor, den die Gemeinde als Nutzungszone in ihre Zonenplanung aufnehmen will. Die Kritiker führen an, die Gemeinde wolle den Korridor «auf Vorrat» schaffen. Damit der Wald der Nutzungszone zugewiesen werden könne, brauche es zuerst aber eine Rodungsbewilligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemeinderat verweist auf ein BAV-Schreiben
Der Gemeinderat weist diese Kritik nun zurück. Er sei korrekt vorgegangen, als er entschieden habe, vor dem Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) die kommunale Nutzungsplanung durchzuführen.

Der Gemeinderat stützt sich auf ein Schreiben des BAV. Dieses habe bestätigt, dass die Umweltaspekte erst im Plangenehmigungsverfahren umfassend ermittelt und abgewogen würden. Die Schaffung eines Seilbahnkorridors durch die Gemeinde greife dem nicht vor und habe rechtlich keine präjudizierende Wirkung.

Der Gemeinderat will deswegen an der geplanten Urnenabstimmung über den Zonenplan festhalten und nach den Einspracheverhandlungen die Abstimmungsunterlagen vorbereiten. Damit sollen die Stimmberechtigen entscheiden können, ob sie am geplanten Ort eine Seilbahn wollen oder nicht. (sda/stü)

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