Auch mit den neusten Lockerungsschritten sei keine Lösung für das Nachtleben in Sicht, teilte die Branchenorganisation BCK Zürich am Donnerstag mit. Kritisiert wird beispielsweise die Polizeistunde um
24 Uhr. Das sei, als ob man ein Restaurant zwar wieder öffnen könne, aber kein Essen servieren dürfe.
Auch das pro Besucherin oder Besucher vier Quadratmeter Platz vorhanden sein müssen, stösst den Clubbetreibern sauer auf. Eine Beschränkung auf 300 Personen und die Pflicht, Kontaktdaten zu registrieren, würde ausreichen um einen unkontrollierten Ausbruch von Covid-19 zu verhindern.
Aufgrund dieser Einschränkungen werden laut Mitteilung viele Betriebe nicht öffnen. Die BCK Zürich fordert deshalb, dass es keinen Zwang zur Wiedereröffnung gebe. Stattdessen soll der Anspruch auf Kurzarbeit weiterbestehen und das Budget für die Entschädigung von Kulturunternehmen erhöht werden. (sda)