Die Bündner Regierung möchte Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, auch für Umsatzverluste unterstützen, die sie im vierten Quartal 2021 erlitten haben. Dieser Beschluss, den der Kanton am Mittwoch kommunizierte, steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Kredite durch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats.
Weiter sollen im Rahmen der beschlossenen Vorgaben des Bundesrechts neue Härtefallmassnahmen für das Jahr 2022 aufgegleist werden.
Wiedereröffnung Härtefallprogramm 1
Für die Unterstützung im vierten Quartal 2021 soll das Härtefallprogramm 1 wiedereröffnet werden. Es gelten dieselben Regeln wie im letzten Jahr. Das bedeutet im Grundsatz, dass Unternehmen mit Sitz in Graubünden, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden und zwischen 1. November 2020 und 30. Juni 2021 während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen waren, ein Gesuch einreichen können.
Diejenigen Unternehmen, die nicht behördlich geschlossen waren, können nur ein Gesuch einreichen, wenn sie im Jahr 2020 beziehungsweise in einer 12-Monatsphase zwischen Januar 2020 und Juni 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent ausgewiesen haben.
Hilfen für das vierte Quartal 2021 werden nur ausgerichtet, sofern die Umsatzverluste mindestens 15 Prozent betragen.
Neuaufgleisung Härtefallprogramm 2
Für Hilfen zugunsten von Unternehmen, die von der Pandemie in den ersten Monaten des Jahres 2022 besonders betroffen sind, hat der Bund neue rechtliche Grundlagen erarbeitet. Diese sind am 8. Februar 2022 in Kraft getreten.
Der Kanton Graubünden ist dabei, die notwendigen Voraussetzungen und Grundlagen zur Umsetzung des neuen Härtefallprogramms 2 zu schaffen.
Innerschweizer Kantone beteiligen sich ebenfalls an zweiter Tranche
Auch die Regierungen von Uri und Nidwalden haben sich am Mittwoch für eine Fortsetzung der Härtefallhilfen ausgesprochen.
Wie viel Geld 2022 nötig sein wird, ist noch nicht klar. «Wir haben den Überblick über den Bedarf noch nicht», sagte der Urner Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind (CVP). Die Rückmeldungen etwa aus der Restauration oder der Eventbranche seien uneinheitlich. Das gelte es nun zu prüfen um festzulegen, wie der Kanton im Jahr 2022 unterstützen soll.
Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch ein weiteres Härtefallprogramm genehmigt - oppositionslos. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als fünf Millionen Franken stehen somit insgesamt 10 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton steuert drei Millionen Franken bei. (htr/sda/stü)