Grundlage für die neuen Hilfen bilden die kürzlich verabschiedeten Härtefallmassnahmen des Bundes. Wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte, finanziert der Bund 15 Millionen Franken, der Kanton 7 Millionen Franken.
Unterstützt werden sollen vor allem Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, Firmen der Reisebranche, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie touristische Dienstleister. Ein Härtefall liegt laut Regierungsangaben vor, wenn der Umsatz eines Unternehmens 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren um 40 Prozent einbricht.
Nicht rückzahlbare Beiträge
Unterstützt wird mit nicht rückzahlbaren Beiträgen. Die finanzielle Hilfe ist auf 500'000 Franken pro Unternehmen oder zehn Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Vorjahre beschränkt.
Gesuche beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales können allenfalls schon am 28. Dezember, spätestens ab 4. Januar 2021 eingereicht werden. Es sei wichtig, dass die Unternehmen im Gesuch alle erforderlichen Unterlagen einreichten und die benötigten Angaben machten, betont die Regierung. Gut ausgefüllte Gesuche seien die Voraussetzung dafür, dass Entscheide über Unterstützungshilfen rasch gefällt werden können. (sda)