Dem Kanton Zürich stehen zusätzliche 60 Millionen Franken aus der so genannten «Bundesratsreserve» zur Verfügung. Nach dem Willen des Bundesrates soll dieses Geld an Unternehmen fliessen, die von den Pandemiefolgen besonders betroffen sind und an denen ein «gewichtiges kantonales Interesse» besteht.
So wollten es auch mehrere Vorstösse aus dem National- und dem Ständerat, die auf die Unterstützung von grossen Verpflegungsbetrieben abzielten. Der Zürcher Regierungsrat schlägt nun vor, einen kantonalen Gesetzesentwurf für die Unterstützung von Gastro-Ketten auszuarbeiten.
Das Gesetz soll sich an Unternehmen richten, die zahlreiche Betriebe innerhalb und ausserhalb des Kantons Zürich führen. Sie konnten in den bisherigen Zuteilungsrunden jeweils nur ein Gesuch für einen Beitrag einreichen. Dieser war zudem mit einer Höchstsumme begrenzt.
Neu will der Regierungsrat von der Höchstsumme abweichen können. Die Gastro-Betriebe müssten ihre nicht durch den Umsatz gedeckten Kosten aber wie bisher nachweisen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Weil die rechtlichen Grundlagen des Bundes nur noch bis Ende Jahr gültig sind, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Gesetz für dringlich zu erklären. In dem Fall würde es bereits eine Woche nach Verabschiedung im Rat in Kraft treten. Als nächstes muss sich nun der Kantonsrat mit dem Thema befassen.
Eine Milliarde Hilfsgelder ausgezahlt
Die Finanzdirektion hat zudem ausgewertet, wie viele Hilfsgelder in der dritten Verteilungsrunde an Unternehmen ausgezahlt wurden:
Insgesamt waren es 1,17 Milliarden Franken. 1527 Gesuche wurden bewilligt, 949 Gesuche abgelehnt und 37 sind noch in Abklärung.
Im schweizweiten Vergleich gingen im Kanton Zürich bisher die meisten Gesuche für Hilfsgelder ein. Insgesamt waren es seit Beginn des Hilfsprogramms 8924 Anträge. (sda/npa)