(Keystone-SDA) Am Dienstag hat der Ständerat einer Reihe von Gesetzesänderungen zugestimmt, die es der Schweiz erlauben, mehrere Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen. Zudem erklärte er sich einverstanden, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhält.
Bei den beiden Geschäften geht es zum einen um das Visa-Informationssystem (VIS). Die EU-Datenbank verbindet die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten. Die Änderungen bringen eine Ausweitung des Systems. Diese soll sicherstellen, dass die Behörden über die erforderlichen Informationen verfügen.
Unter anderem wird die Interoperabilität verbessert, wie Mathias Zopfi (Grüne/GL) namens der vorberatenden Kommission sagte. Neu können zudem im Falle unmittelbar drohender Gefahr etwa eines Terroranschlags auch Daten aus dem System an Drittstaaten weitergegeben werden.
Die kleine Kammer hiess die Reform mit 39 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut.
Unabhängig von der VIS-Reform soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zudem Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhalten. Diesem Vorhaben stimmte der Ständerat ebenfalls zu zu.
Zur Debatte standen am Dienstag auch Änderungen beim Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias). Dabei handelt es es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.
Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen. Sie betreffen unter anderem Qualitätsstandards bei der Verwendung biometrischer Daten. Der Ständerat sagte ohne Gegenstimmen Ja zu den vorgesehenen Neuerungen.
Der Nationalrat hatte sich bereits in der Herbstsession mit den Neuregelungen einverstanden erklärt. Die Geschäfte sind damit bereit für die Schlussabstimmung.