Die Leistungen werden aber vollkommen in der Schweiz erbracht. Um im internationalen Markt konkurrenzfähig zu bleiben, ist der Sondersatz laut Bregy deshalb entscheidend.
Motion für Planungssicherheit
Der aktuell gültige Sondersatz läuft noch bis 2027. Damit die Beherbergungsbranche nicht bis zu diesem Zeitpunkt in der Schwebe bleibt, hat Bregy eine Motion eingereicht, um für Beherbergungsbetriebe Planungssicherheit zu erhalten.
Gleichzeitig hat Esther Friedli im Ständerat eine gleichlautende Motion eingereicht. Bregys Hoffnung sei es, dass der Sondersatz gar verstetigt werde und nicht mehr der regelmässigen Festlegung durch das Parlament unterliege, schreibt HotellerieSuisse.
Philipp Bregy geht im Video unter anderem darauf ein, was ein höherer Mehrwertsteuersatz für die Beherbergungsbranche bedeuten würde.