Mit viel Lärm machten die Demonstrierenden ihrem Ärger Luft und auf ihre Anliegen aufmerksam. Neben Transparenten mit Aufschriften wie «25, Koch, Zukunft ungewiss», «Wer befiehlt, zahlt», «Helfen jetzt!» oder «Wir löffeln diese Suppe nicht alleine aus», trugen sie auf ihrem Umzug eine Bombenattrappe mit, mit der Aufschrift: «Die Gastrobombe tickt».
Der Verband Gastro Luzern hatte zur Kundgebung aufgerufen, die auf dem Mühlenplatz startete. Seiner Ansicht nach sind die Härtefallhilfe von Bund und Kanton ungenügend. Das Luzerner Härtefallprogramm beläuft sich auf 25 Millionen Franken. Davon stammen 8,58 Millionen Franken vom Bund.
Seit dem 15. Dezember können Unternehmen Hilfsgelder beantragen. Sie müssen eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahren erlitten haben. Gastro Luzern argumentiert, kaum ein Wirt könne Härtefallgelder beantragen.
Schwelle nicht erreicht
Patrick Grinschgl, Präsident von GastroRegionLuzern, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, erste Erfahrungen würden zeigen, dass die grosse Mehrheit der Betriebe die Schwelle von 40 Prozent nicht erreiche. Helfen würde bereits eine Senkung auf 34 Prozent.
Zusätzlich fordert der Verband rückwirkend per 1. Dezember eine Umsatzentschädigung in der Restauration von 30 Prozent des Vorjahresmonats als à-fonds-perdu-Betrag. Die Betriebe hätten laufende Kosten wie Löhne, Heizungskosten, Versicherungen oder Mieten, die sie bezahlen müssten.
Bei einem durchschnittlichen Gewinn von 3 Prozent des Jahresumsatzes fehlten der Branche aber Rückstellungen, sagte Grinschgl. «Weitere Darlehen brauchen wir nicht.» Die Liquidität müsse kurzfristig sichergestellt werden.
Die Härtefallregelung sei daher so anzupassen, dass mehr Flexibilität bei der Aufteilung von Darlehen und à-fonds-perdu-Beiträgen möglich werde. Zudem sei der Umsatzeinbruch pro Quartal abzurechnen.[RELATED]
Hilfe bei Mieten
Weiter müssten die Behörden bei Mieten und Pachten aktiv werden. So sollen die Kosten wie in anderen Kantonen zu je einem Drittel von Mieter, Vermieter und öffentlicher Hand getragen werden.
Mit den Forderungen konfrontiert, hielt die Luzerner Regierung fest, eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen zu den Härtefallmassnahmen liege nicht in der Kompetenz des Kantons. Man wolle im Januar eine Zwischenbilanz zu den Massnahmen veröffentlichen. Zu den weitergehenden Forderungen der Demonstrierenden äusserte sie sich nicht. (sda)