Die Regierung des Kantons Graubünden greift im Kampf gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus zu zusätzlichen Massnahmen, die das öffentliche Leben erheblich einschränken.
Ab Montagmittag 12.00 Uhr müssen alle Restaurants, Bars, Cafés und Snack-Bars, die Gäste bewirten, schliessen, wie es in einer Regierungsmitteilung vom Sonntagabend heisst.
Ebenfalls geschlossen bleiben müssen alle Warenhäuser und Detailhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und -abteilungen, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops. Medizinische Therapien seien weiterhin erlaubt, Kosmetik- und Wellnessbehandlungen jedoch nicht.
Verboten werden zudem sämtliche religiösen Versammlungen. Die genauen Massnahmen sollen am Montag, ab 7.00 Uhr, im Kantonsamtsblatt publiziert werden.
Hotels dürfen offen bleiben
«Erlaubt sind Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakuriere und etc. oder fliegende Verkaufsstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort», schreiben die Behören.
Explizit erwähnt die Regierung, dass Hotelbetriebe weiterhin geöffnet bleiben und ihre Hotelgäste auch bewirten dürfen. «Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäss dem Bundesamt für Gesundheit. Es dürften aber nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten», hält die Regierung dazu fest.
Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten. Die kantonalen Massnahmen gelten voraussichtlich bis 30. April.
Unterstützung für die betroffenen Betriebe
Die Bündner Behörden haben eine Task Force eingesetzt. Diese soll die Auswirkungen der neuen Massnahmen für die betroffenen Betriebe analysieren und insbesondere Fragen der Liquiditätssicherung geprüfen.
Informationen für betroffene Unternehmen sind auf der CoronavirusComm-Website des Kantons abrufbar. (htr)