Der Nationalrat ist in diesem Geschäft dem Bundesrat gefolgt und hat beschlossen, dass Lebensmittelbetriebe auf Verlangen Einsicht in die Bescheinigung der Behörden gewähren müssen.
Das Dokument würde ausweisen, dass das Restaurant die «wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen» erfüllt. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Bescheinigung. Eine linke Minderheit wollte, dass die Restaurants den Gästen nicht nur auf Verlangen Einsicht gewähren, sondern die Bescheinigung im Lokal aufhängen müssen.
Pranger oder Gault-Millau-Punkte?
«Warum wehren sich die Wirte gegen Transparenz?», fragte Bea Heim (SP/SO). Es gehe nicht bloss um «Grüselbeizen», wie oft zu lesen sei. Eine im Restaurant aufgehängte Bescheinigung sei die beste Werbung für ein Restaurant, «fast wie Gault-Millau-Sterne».
Thomas de Courten (SVP/BL) sprach dagegen von einem «mittelalterlichen Pranger» und beantragte, das Einsichtsrecht zu streichen. Der Nationalrat lehnte sowohl den Antrag von linker als auch jenen von rechter Seite ab. Betriebe, welche die Vorgaben verletzen und deshalb keine Bescheinigung erhalten, sollen allerdings eine zweite Chance bekommen. Sie sollen innerhalb von sechs Monaten eine erneute Kontrolle verlangen können.
Erleichterungen für Kleinstbetriebe
Das Lebensmittelgesetz regelt auch die Selbstkontrolle der Betriebe. Hier beschloss der Nationalrat Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Die Gegnerinnen und Gegner gaben vergeblich zu bedenken, eine Sushi-Bar sei vielleicht klein, könne jedoch grosse gesundheitliche Probleme verursachen.
Gegen den Willen des Bundesrates kippte der Rat ausserdem den Dusch- und Badewasser-Artikel aus der Gesetzesvorlage. Berset wies darauf hin, es gehe hier um die Qualität des Wassers in Badeanstalten und um die Gefahr durch Legionellen.
Nach siebeneinhalb Stunden Diskussion nahm die grosse Kammer das Lebensmittelgesetz mit 120 zu 45 Stimmen bei 10 Enthaltungen an (siehe Artikel unten). Dabei sprach er sich auch für eine verschärfte Deklarationspflicht bei Lebensmitteln aus. Gegen die Revision stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht ist die Gesetzesrevision unnötig. Die BDP hatte das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen wollen, weil es ihr zu wenig KMU-freundlich ist. (npa/sda)